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Schweiz schafft Industriezölle ab

Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind (Also alle Warennummern die mit einer 25 oder einer höheren Zahl beginnen). Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Der Schweizer Bundesrat hat die Maßnahme im Februar 2022 beschlossen und möchte damit die wirtschaftliche Erholung unterstützen.
Einzelheiten zu den Neuerungen hat der Schweizer Zoll auf einer eigenen Internetseite ausführlich und rechtzeitig zusammengestellt.
Bewertung:
  • Die Abschaffung der Industriezölle ist fast revolutionär, die Vereinfachung des Schweizer Zolltarifs ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung. Beide Maßnahmen sollten auch in der EU zumindest geprüft werden. Insbesondere der EU-Zolltarif ist komplex und inkonsistent.
  • Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz natürlich erhalten. Ab Januar 2024 einfach über die Grenze zu fahren ist keine gute Idee. Also: Weiterhin Zollanmeldung für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz.
  • Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann in vielen Fällen für Lieferungen in die Schweiz ab 2024 entfallen. Falls die Waren allerdings nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone geliefert werden sollen, wird auch der präferenzielle Ursprung weiterhin ermittelt werden müssen. Auch hierüber informiert die Schweizer Zollverwaltung in einer Zusammenstellung. Klären Sie dies mit Ihren Schweizer Kunden.

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